Wachhund-Regelung in anderen Gemeinden
- Ettenheim: keine Wachhund-Regelung
- Friesenheim: keine Wachhund-Regelung
- Fischerbach: Hunde im Außenbereich, 100 Meter zum nächsten bewohnten Gebäude (Leibgedinghaus ausgenommen)
- Biberach: Hunde im Außenbereich bei landwirtschaftlichen Hofstellen; 200 Meter Luftlinie zum nächsten bewohnten Gebäude; ein Hund je Hofstelle
- Freiamt: Hunde im Außenbereich; 150 Meter Luftlinie zum nächsten bewohnten Gebäude
- Mühlenbach: Hunde im Außenbereich(Außenbereich wird mit Anwesen spezifiziert und genau abgegrenzt); ein Hund je Hofstelle
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