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Wachhund-Regelung in anderen Gemeinden

  • Mo, 16. September 2024
    Infobox

     

  • Ettenheim: keine Wachhund-Regelung
  • Friesenheim: keine Wachhund-Regelung
  • Fischerbach: Hunde im Außenbereich, 100 Meter zum nächsten bewohnten Gebäude (Leibgedinghaus ausgenommen)
  • Biberach: Hunde im Außenbereich bei landwirtschaftlichen Hofstellen; 200 Meter Luftlinie zum nächsten bewohnten Gebäude; ein Hund je Hofstelle
  • Freiamt: Hunde im Außenbereich; 150 Meter Luftlinie zum nächsten bewohnten Gebäude
  • Mühlenbach: Hunde im Außenbereich(Außenbereich wird mit Anwesen spezifiziert und genau abgegrenzt); ein Hund je Hofstelle

Ressort: Infobox

  • Artikel im Layout der gedruckten BZ vom Mo, 16. September 2024: PDF-Version herunterladen

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