Account/Login

Baden-Württemberg

Vorübergehende Maskenpflicht an Schulen nach den Sommerferien

Baden-Württembergs Schülerinnen und Schüler müssen nach den Sommerferien vorübergehend wieder Masken im Unterricht tragen. Hintergrund ist die Gefahr durch die Reiserückkehrer.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Welche Schutzmaßnahmen sind künftig nötig?  | Foto: Marijan Murat (dpa)
Welche Schutzmaßnahmen sind künftig nötig? Foto: Marijan Murat (dpa)
Für die ersten zwei Wochen nach den Ferien wird eine Maskenplicht inzidenzunabhängig wieder eingeführt, wie Ministerpräsident Winfried Kretschmann am Dienstag in Stuttgart sagte. Damit wolle die Regierung auf die Gefahr einer Einschleppung von Infektionen durch Reiserückkehrer reagieren. Man müsse mit einer erhöhten Reisetätigkeit rechnen, sagte der Grünen-Politiker.

In Baden-Württemberg können Schülerinnen und Schüler erst seit vergangener Woche auf eine Maske verzichten, sofern die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz in einer Region niedrig ist und es zwei Wochen an der jeweiligen Schule keinen Corona-Fall gab. "Wir können nicht ausschließen, dass im Laufe des kommenden Schuljahres wieder mehr Schutzmaßnahmen notwendig sein werden, wenn die Inzidenzen steigen sollten oder Virusmutanten das Infektionsgeschehen verändern", sagte Baden-Württembergs Kultusministerin Theresa Schopper (Grüne).

Ressort: Südwest

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Kommentare


Weitere Artikel