Für den Besitz von mehr als 700 kinder- und jugendpornografischen Inhalten wird ein vorbestrafter Täter mit einer Bewährungsstrafe verurteilt. Zudem wurde dem 61-Jährigen ein Smartphoneverbot erteilt.
Vor dem Amtsgericht in Bad Säckingen musste sich ein 61-jähriger Mann verantworten. Staatsanwalt Florian Schumann warf ihm vor, 495 kinderpornografische und 210 jugendpornografische Bild- und Videodateien aus unbekannten Quellen auf seinem Smartphone gespeichert zu haben. Dabei handelte es sich, wie die Beweisaufnahme ...