Vor dem Tauchgang erst ins Rathaus
Obwohl das Landratsamt eine Verordnung für rechtswidrig hält, rückt der Gemeinderat von seinen Grundsätzen nicht ab.
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RHEINHAUSEN. Das Tauchen im Birkenwaldsee bleibt weiter genehmigungspflichtig. Der Gemeinderat beschloss, an den Grundsätzen seiner Rechtsverordnung festzuhalten. Der Text wurde nur geringfügig geändert, da das Landratsamt Emmendingen Rheinhausens Verordnung für rechtswidrig hält.
Der Gemeinderat hatte im Juni 2000 den Erlass einer Rechtsverordnung zur Benutzung des Baggersees Birkenwald beschlossen. Darin wurden Regeln für den gesamten Badebetrieb am See aufgestellt. Geregelt wurde der Zugang und auch die Nutzung des ...