VGH: Wettbewerb muss möglich sein
Schriftliche Urteilsbegründung zum Passagierflug / Land darf Rolle als "indirekter Mitbesitzer von Söllingen" nicht missbrauchen.
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LAHR. Der Leitsatz des Verwaltungsgerichtshofes ist eindeutig: "Der Antrag des privaten Trägers eines früher militärisch und inzwischen als Fracht-Sonderflughafen genutzten Flugplatzes auf Erteilung der luftverkehrsrechtlichen Genehmigung für den Betrieb eines Flughafens für den allgemeinen Verkehr (Verkehrsflughafen) darf nicht mit der Begründung abgelehnt werden, die in der Region bereits bestehenden Flughäfen könnten das ins Auge gefasste Fluggastaufkommen ebenso gut bewältigen".
Am Dienstag traf die von allen Seiten mit Interesse erwartete Post des Verwaltungsgerichtshofes (VGH) mit der schriftlichen Begründung zur Frage einer Genehmigung von Passagierflügen auf dem Lahrer Flugplatz bei den Beteiligten ein - damit läuft die vierwöchige ...