Mannheimer Gericht lässt Revision nicht zu
VGH sieht Teilerfolg Gerns gegen die Stadt Lahr
Die Entscheidung der Stadt Lahr, Alfons Gern, den früheren Leiter des Rechts- und Ordnungsamts unter Entzug dieser Leitungsfunktion auf die Stabsstelle eines "herausgehobenen juristischen Sachbearbeiters" umzusetzen, ist rechtlich nicht zu beanstanden.
Az.: 4 S 2383 & 07
Di, 17. Mär 2009, 10:55 Uhr
Lahr
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