Account/Login

Verwirrende Handy-Geschäfte

Der Käufer eines als gestohlen gemeldeten Smartphones wird wegen Hehlerei angeklagt und mangels Beweisen freigesprochen.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

FREIBURG. Freigesprochen hat der Freiburger Strafrichter Manuel Ruby einen Angeklagten vom Vorwurf der Hehlerei eines 600 Euro teuren Smartphones. Der Angeklagte hatte einen Strafbefehl bekommen, weil er bei einer Polizeikontrolle ein als gestohlen gemeldetes Smartphone bei sich hatte. Gegen den Strafbefehl hatte er Einspruch eingelegt. In der Verhandlung konnten die Hintergründe des Geschäfts nicht bis ins letzte Detail geklärt werden.

Keiner Schuld bewusst zeigte sich der Angeklagte, der das Smartphone nahezu zum halben Neupreis für 250 Euro von einem Arbeitskollegen gekauft hatte. Denn er hatte es mitsamt der Originalverpackung und der Rechnung bekommen. ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel