Verwirrende Handy-Geschäfte
Der Käufer eines als gestohlen gemeldeten Smartphones wird wegen Hehlerei angeklagt und mangels Beweisen freigesprochen.
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FREIBURG. Freigesprochen hat der Freiburger Strafrichter Manuel Ruby einen Angeklagten vom Vorwurf der Hehlerei eines 600 Euro teuren Smartphones. Der Angeklagte hatte einen Strafbefehl bekommen, weil er bei einer Polizeikontrolle ein als gestohlen gemeldetes Smartphone bei sich hatte. Gegen den Strafbefehl hatte er Einspruch eingelegt. In der Verhandlung konnten die Hintergründe des Geschäfts nicht bis ins letzte Detail geklärt werden.
Keiner Schuld bewusst zeigte sich der Angeklagte, der das Smartphone nahezu zum halben Neupreis für 250 Euro von einem Arbeitskollegen gekauft hatte. Denn er hatte es mitsamt der Originalverpackung und der Rechnung bekommen. ...