Verwaltungsgericht lehnt Eilantrag ab
Stimmzettel für den Bürgerentscheid in Stegen wird nicht beanstandet / Bürgermeisterin sieht sich in Argumentation bestätigt.
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STEGEN. Die Gemeinde Stegen muss für den Bürgerentscheid keine neuen Stimmzettel drucken. Das Verwaltungsgericht Freiburg hat am Freitag den Eilantrag der Vertrauensleute der Bürgerinitiative "Pflegezentrum mit Augenmaß" (BI), Jan Behrends und Eugen Winter, abgewiesen. Es war Ansinnen der BI, per einstweiliger Anordnung des Gerichts der Gemeinde zu untersagen, für den Bürgerentscheid am 18. Juni einen Stimmzettel zu verwenden, der als Fußnote Erläuterungen enthält.
Wie mehrfach berichtet, stimmen die Stegener darüber ab, ob der Beschluss des Gemeinderates vom 15. November zur 3. Änderung des Bebauungsplanes "Stockacker" aufgehoben werden soll. Ja bedeute, so wird im Zusatztext ...