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Eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren wegen Totschlags hat Oberstaatsanwalt Christian Lorenz in seinem Plädoyer für den Angeklagten Patrick E. aus Maulburg gefordert. Dieser hatte am 23. Dezember vergangenen Jahres den Flüchtling Mahdi B. in dessen Wohnung in Rickenbach erschossen, Tage später zerstückelt und, in Maschendrahtzaun gewickelt, in den Rhein geworfen. E.s Verteidiger Waldemar Efimow forderte am Dienstag nur sechs Jahre Haft. Claudia Meng, die Vertreterin der Nebenklage, bezweifelte dass Patrick E. seine Tat wirklich bereue. Sein Geständnis hatte zu einem Deal zwischen Staatsanwaltschaft, Richter und Verteidigung geführt. Sie vermutet, dass der Angeklagte sich nur deshalb gestellt habe, da er damit rechnen musste, dass seine DNA irgendwo – in der Wohnung, an der Leiche oder der Tatwaffe – gefunden worden wäre. Sie stellte auch in Frage, dass Patrick E. bei der Tat wirklich alleine gewesen war.
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