Vertreter füllt die eigenen Taschen
Kunden verlieren 950 000 Euro / Vorgesetzte schauen zu.
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Das Landgericht hat gestern einen ehemaligen Angestellten der Freiburger Filiale der Münchner Witwen- und Waisenkasse (WWK) wegen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 3 Monaten verurteilt. Der geständige Angeklagte hat von September 2000 bis zu seiner Festnahme am 22. November 2004 insgesamt 39 Kunden um rund 950 000 Euro betrogen. Er hatte ihnen Fremdanlagen verkauft, die er laut Arbeitsvertrag mit der WWK nicht anbieten durfte. Einen großen Teil der Gelder hat er in die eigene Tasche gesteckt.
Nach dem Geständnis des Angeklagten, der nach einer Bankausbildung Anfang der 1980er-Jahre zur WWK nach Freiburg wechselte, verzichtete das Gericht auf die Vernehmung der Geschädigten. Stattdessen verschafften sich die Richter mit der Vernehmung von ehemaligen Vorgesetzten des ...