Verteidigung des 23-Jährigen beantragt Revision

Die Verteidigung des 23-jährigen Steinachers, der vom Landgericht Offenburg zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt wurde, will das Urteil nicht hinnehmen. Sie hat Revision beantragt.  

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Díe Verteidigung ist mit dem Urteil de...essen Revision beim Bundesgerichtshof.  | Foto: Wolfgang Achnitz
Díe Verteidigung ist mit dem Urteil des Landgerichts Offenburg nicht einverstanden und beantragt dessen Revision beim Bundesgerichtshof. Foto: Wolfgang Achnitz
Die Verteidigung hat im Kinzigtäler Geiselnahmeprozess Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt. Das teilte Matthias Bäurle, Pressesprecher des Landgerichtes Offenburg, mit. Wie berichtet, wurde nach einem mehrmonatigen Prozessverlauf mit 19 Prozesstagen, der 23-jährige Angeklagte am 18. Dezember 2024 vom Landgericht zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt. Das Gericht unter Vorsitz von Matthias Eckelt sah es als erwiesen an, dass der angehende Landwirtschaftsmeister eine damals 18-jährige Studentin der Rechtswissenschaft aus Berlin entführt, sie in der Wohnung seiner Großmutter in Steinach festgehalten, und unter Einsatz einer Schreckschusspistole als Druckmittel zweimal vergewaltigt habe. Darüber hinaus wurde er auch wegen unerlaubten Führens einer Schusswaffe bestraft.

Die beiden hatten sich während eines Sommerurlaubes 2023 auf Mallorca kennengelernt und eine Beziehung aufgebaut. Im Februar 2024 hatten sie sich in der Berliner Wohnung der 18-jährigen verabredet. Dort habe der Angeklagte das Mädchen gefesselt und mit dem Auto die Fahrt nach Steinach entführt, wo sie dann festgehalten und vergewaltigt wurde.

In dem Prozess stand Aussage gegen Aussage. Der Angeklagte hat bis zum Schluss seine Unschuld beteuert und keine der ihm zur Last gelegten Taten eingeräumt. Das Urteil basiert auf einer Reihe von Indizien. Die Verteidiger Patrick Hinderer und Christian Rode, Freiburg, hatten auf Freispruch plädiert. Der Verurteilte sitzt seit dem 09. Februar 2024 in Untersuchungshaft, der Haftbefehl wurde nicht aufgehoben.

Der BGH muss nun das Urteil auf Rechts- und Verfahrensfehler prüfen. Pressesprecher Bäurle konnte einen etwaigen Zeitpunkt eines Urteiles des BGH nicht mitteilen. Erfahrungsgemäß dauere eine Revision mehrere Monate.
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