Versprochen ist versprochen
Entspricht die Flusskreuzfahrt oder die Tour auf hoher See nicht den Vorstellungen der Reiselustigen, muss am Ende unter Umständen der Richter entscheiden
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eht auf einer Fluss- oder Hochseekreuzfahrt einmal etwas schief, trifft man sich manchmal an Land wieder – vor Gericht. Verspätetes Gepäck und falsche Häfen können den Reiseveranstalter dann teuer zu stehen kommen.
GGepäck zu spät
Kreuzfahrtgäste müssen es nicht hinnehmen, wenn ihre Koffer mit großer Verspätung an Bord kommen. Sie können dann für jeden Tag ohne Gepäck den Reisepreis um 30 Prozent mindern. Das hat das Amtsgericht ...