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Wohnungsleerstand

Vermieter dürfen kaum Gründe nennen

  • Johanna Henninger (Neuried)

  • Fr, 13. September 2024
    Leserbriefe

     

Zu: "Soll man Wohnungsleerstand sanktionieren?", Pro & Contra von Dietmar Ostermann und Barbara Schmidt (Politik, 29. August)

Ein wichtiger Grund für den Leerstand von Wohnungen besteht darin, dass die Vermieter kaum Gründe nennen dürfen für eine Kündigung. Eigenbedarf, Mietrückstand und Fremdnutzung/Pflichtverletzung. Alle anderen Kündigungen sind unwirksam und die Mieter können weiterhin wohnen bleiben.

Die Mieter dürfen hingegen ohne Angaben von Gründen kündigen und gehen. So will es das Gesetz. So überlegen sich viele, die das Geld nicht unbedingt brauchen, ob sie die Verfügungsgewalt über ihr Eigentum aus der Hand geben wollen.
Johanna Henninger, Neuried

Ressort: Leserbriefe

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