Bahnverkehr gefährdet
Verhängnisvoller Halt auf dem Gleis
Ein 40-jähriger Autofahrer musste sich nach der Kollision mit einem Triebwagen der Kaiserstuhlbahn vor dem Kenzinger Amtsgericht verantworten. Nun ist der Strafbefehl von 60 Tagessätzen wirksam.
Mo, 26. Jan 2009, 16:17 Uhr
Kenzingen
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NÖRDLICHER KAISERSTUHL. Der Mann hätte ohne weiteres sterben können: Ende März letzten Jahres ignorierte ein Autofahrer zwischen Leiselheim und Burkheim ein rotes Warnsignal – und stieß mit einem Triebwagen der Kaiserstuhlbahn zusammen. Jetzt stand der Autofahrer als Angeklagter wegen "fahrlässigen gefährlichen Eingriffes in den Bahnverkehr" vor dem Kenzinger Amtsgericht.
Verletzt wurde niemand, doch bei der nächtlichen Kollision entstand ein Sachschaden von rund 20 000 Euro. Er hatte gegen einen Strafbefehl in Höhe von 60 Tagessätzen Einspruch eingelegt – einen Einspruch, den er nach eineinhalb Stunden ...