Bahnverkehr gefährdet

Verhängnisvoller Halt auf dem Gleis

Ein 40-jähriger Autofahrer musste sich nach der Kollision mit einem Triebwagen der Kaiserstuhlbahn vor dem Kenzinger Amtsgericht verantworten. Nun ist der Strafbefehl von 60 Tagessätzen wirksam.  

Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

NÖRDLICHER KAISERSTUHL. Der Mann hätte ohne weiteres sterben können: Ende März letzten Jahres ignorierte ein Autofahrer zwischen Leiselheim und Burkheim ein rotes Warnsignal – und stieß mit einem Triebwagen der Kaiserstuhlbahn zusammen. Jetzt stand der Autofahrer als Angeklagter wegen "fahrlässigen gefährlichen Eingriffes in den Bahnverkehr" vor dem Kenzinger Amtsgericht.

Verletzt wurde niemand, doch bei der nächtlichen Kollision entstand ein Sachschaden von rund 20 000 Euro. Er hatte gegen einen Strafbefehl in Höhe von 60 Tagessätzen Einspruch eingelegt – einen Einspruch, den er nach eineinhalb Stunden ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2025 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar

Weitere Artikel