Eilverfahren
Verfassungsschutz darf AfD vorerst nicht als Verdachtsfall einstufen
Vor dem Verwaltungsgericht Köln läuft ein Eilverfahren der AfD gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz. Bis zu dessen Abschluss darf die Partei nicht als Verdachtsfall bezeichnet werden.
dpa
Fr, 5. Mär 2021, 12:27 Uhr
Deutschland
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