Kommentar

Verfassungsgericht gibt Renate Künast recht – nicht überraschend

BZ-Plus Die von Karlsruhe stets hoch gehaltene Freiheit zur Machtkritik ist keine Freiheit zur Pöbelei. Wer legal schimpfen will, sollte sich aus seriösen Quellen informieren. Das zeigt der Entscheid im Fall Künast.  

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Renate Künast will von Facebook die Daten von Nutzern, die sie beschimpft haben.  | Foto: Annette Riedl (dpa)
Renate Künast will von Facebook die Daten von Nutzern, die sie beschimpft haben. Foto: Annette Riedl (dpa)
Die Berliner Justiz muss neu über die Facebook-Hetze gegen die Grünen-Politikerin Renate Künast entscheiden. Das ordnete jetzt das Bundesverfassungsgericht an. Der Rüffel kommt nicht überraschend.
Im September 2019 ...

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