Fasching

Verdacht auf K.-o.-Tropfen bei Feier erhärtet sich nicht

Die Polizei beendet eine Fastnachtsveranstaltung in Murg vorzeitig. Mehrere Menschen hatten über Symptome von K.-o.-Tropfen geklagt. Nun liegt das Ergebnis der Blut- und Urinproben vor.  

Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Mehrere Menschen hatten auf einer Fasc...on K.-o.-Tropfen geklagt. (Symbolbild)  | Foto: Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa
Mehrere Menschen hatten auf einer Faschingsfeier über Symptome von K.-o.-Tropfen geklagt. (Symbolbild) Foto: Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa

Quelle: Deutsche Presse-Agentur (dpa).
Die BZ-Redaktion hat diese Meldung nicht redaktionell bearbeitet.

Murg (dpa/lsw) - Die Ermittlungen zu einem Verdacht auf K.-o.-Tropfen bei einer Faschingsfeier im Kreis Waldshut haben laut Staatsanwaltschaft keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine Straftat ergeben. Sechs Besucherinnen der Veranstaltung in Murg Mitte Februar hatten über typische Symptome von K.-o.-Tropfen geklagt. Dazu gehörten plötzliche Benommenheit, Erinnerungslücken und Übelkeit.

Die Beamten hatten die Veranstaltung daraufhin abgebrochen. In den Tagen darauf hatten sich sieben weitere Personen mit ähnlichen Symptomen bei der Polizei gemeldet.

Noch am frühen Morgen des nächsten Tages wurden den Betroffenen Blut- und Urinproben entnommen. Das Ergebnis der Analyse der Rechtsmedizin: Es wurden keine Substanzen gefunden, die typischerweise als K.-o.-Mittel genutzt werden. Laut Staatsanwaltschaft wäre mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit noch etwas nachweisbar gewesen, wenn solche Substanzen die Symptome verursacht hätten.

Angaben dazu, ob das Ermittlungsverfahren damit eingestellt wird, machte die Staatsanwaltschaft zunächst nicht.

© dpa‍-infocom, dpa:250305‍-930‍-394916/1

Weitere Artikel