Verbote sind kaum bekannt
Das neue Ladenöffnungsgesetz: Am Ostersonntag gibt es weder frische Brötchen noch Blumen.
Jürgen Müller
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DONAUESCHINGEN. Lange Gesichter beim Osterfrühstück und halb welke Blumen für die Mutter beim Osterbesuch – so sieht der Ostersonntag in Baden-Württemberg aus. Denn trotz immer längerer Öffnungszeiten der Geschäfte enthält das neue Ladenöffnungsgesetz auch Verbote. Die Schließung an einem Feiertag gehört dazu, wenn darauf noch ein zweiter Feiertag folgt. Doch wissen das die Kunden?
Diese neue Regel gilt somit auch für Pfingsten und Weihnachten. Stattdessen dürfen die Geschäfte jetzt am Ostermontag, Pfingstmontag oder am 2. Weihnachtsfeiertag bis zu ...