Account/Login

Verkehrssicherheit

Verbot von Tablets am Steuer geplant

Nach dem Telefonierverbot will Verkehrsminister Dobrindt nun auch die Nutzung von Tablets und das Schreiben von SMS verbieten.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Finger  weg von Handy oder Tablet – für mehr Sicherheit  | Foto: dpa
Finger weg von Handy oder Tablet – für mehr Sicherheit Foto: dpa

BERLIN (dpa). Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) will das Handyverbot am Steuer auf andere Geräte wie Tablets und E-Book-Reader ausweiten und gleichzeitig die Bußgelder erhöhen. Das geht aus Gesetzesplänen hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegen und über die zuerst die "Bild"-Zeitung berichtet hatte.

Klar ist nämlich bislang nur: Wer während der Fahrt mit dem Telefon am Ohr erwischt wird, muss ein Bußgeld zahlen. Denn in der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist zwar von Mobil- oder Autotelefonen die Rede, aber nicht von Tablets. Und auch das SMS-Tippen wird bisher nicht ausdrücklich erwähnt – obwohl das Schreiben einer Textnachricht auch jetzt schon nicht mit der StVO vereinbar ist. Um jedoch alle juristischen Interpretations-Spielräume zu vermeiden, will Dobrindt jetzt unzweifelhaft klarstellen, dass das Tablet und die SMS am Steuer verboten sind.

Jeder zehnte deutsche Autofahrer telefoniert oder tippt Nachrichten auf dem Handy, während er über die Autobahn rast. Das haben kürzlich Verkehrspsychologen der TU Braunschweig herausgefunden. "Jedem muss klar sein: Wenn er heute im Auto mit Handy oder Tablet hantiert, eine SMS schickt oder E-Mails schreiben will, dass er im Blindflug unterwegs ist und damit nicht nur sich, sondern auch viele andere gefährdet", erklärte Dobrindt am Freitag in Frankfurt am Main. "Ablenkung ist inzwischen eine der größten Verkehrsgefährdungen und Unfallursachen, die wir registrieren."

Der ADAC schätzt, dass jeder zehnte Unfall, bei dem ein Mensch zu Schaden kommt, durch Ablenkung ausgelöst wird. Bei einer Geschwindigkeit von 100 Stundenkilometern auch nur eine Sekunde unachtsam zu sein, heiße, 27 Meter im Blindflug zurückzulegen. Eine aktuelle Studie aus den USA kommt zu dem Ergebnis, dass das Telefonieren am Steuer und vor allem das Lesen und Schreiben von Texten das Unfallrisiko um fast das Vierfache erhöhen.

Die Straßenverkehrsordnung, die bislang nur Handy-Telefonate ausdrücklich verbietet, soll deshalb der technischen Entwicklung angepasst werden: Wer während der Fahrt ein Tablet in die Hand nimmt und im Internet surft oder Textnachrichten schreibt, muss künftig mit den gleichen Konsequenzen rechnen wie Autofahrer, die ohne Freisprechanlage telefonieren. Das soll auch dann gelten, wenn der Fahrer das Tablet als Navigationsgerät nutzt und sich zu lange vom Straßenverkehr ablenken lässt. Darüber hinaus will Dobrindt die Bußgelder anheben: Statt 60 Euro drohen künftig 100 Euro – in schwereren Fällen sogar 200 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot.

Der ADAC befürwortet die Ausweitung, zweifelt aber, ob höhere Bußgelder der richtige Weg sind. "Denn was nutzen höhere Bußgeldsätze, wenn nicht auch mehr Kontrollen stattfinden?", fragt Andreas Hölzel vom Automobilclub. Auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) findet Dobrindts Vorhaben richtig, räumt aber ein: "Trotz der Verschärfung wird die Polizei nicht in der Lage sein, das Handyverbot durchzusetzen." Für flächendeckende Kontrollen habe die Polizei nicht genug Personal, erklärte ein GdP-Sprecher. ADAC und die Polizeigewerkschaft werben für eine bessere Aufklärung.

Ressort: Panorama

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Kommentare


Weitere Artikel