Verbot von Heß-Gedenken ist rechtens
BVG sieht Volksverhetzung.
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LEIPZIG. Gedenkmärsche für den einstigen Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß können als Volksverhetzung verboten werden. Dies hat am Mittwoch das Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Leipzig in einer Grundsatzentscheidung geklärt. Konkret ging es um das Verbot einer Demonstration in Wunsiedel im Jahr 2005.
Rudolf Heß wurde nach dem Zweiten Weltkrieg als Kriegsverbrecher verurteilt und starb 1987 in einem ...