Account/Login

Bundeswehr

Urteil zu Sturmgewehr G 36: Von der Leyens Fehlsch(l)uss

Gericht sieht keine Vertragsverletzung durch Heckler & Koch, dennoch wird G 36 ausgemustert.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
So schlecht wie ihre Ministerin finden...ldaten das Sturmgewehr G36 gar nicht.   | Foto: dpa
So schlecht wie ihre Ministerin finden viele Bundeswehrsoldaten das Sturmgewehr G36 gar nicht. Foto: dpa

BERLIN. Im Rechtsstreit um Schadenersatz beim Bundeswehr-Sturmgewehr G 36 hat Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) eine Niederlage einstecken müssen. Das Oberlandesgericht Koblenz hat dem Rechtsersuchen des Herstellers, der Oberndorfer Waffenschmiede Heckler & Koch "in vollem Umfang" stattgegeben.

Dem Verteidigungsministerium stehen nach Auffassung des Gerichts keine Mängelrechte und damit auch keine Gewährleistungsansprüche zu (Az.: 8 O 198/15). Das Verteidigungsministerium erwägt nach Angaben seines ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel