Unterwegs mit Blau-Licht
![Holger Knöferl Holger Knöferl](https://ais.badische-zeitung.de/piece/12/c6/00/07/314966023-f-1_1-w-80.jpg)
Blaulicht an Einsatzfahrzeugen von Polizei oder Rettungsdiensten berechtigt zur Vorfahrt. Das hat möglicherweise auch eine 37-Jährige für sich reklamiert. Prost!.
![| Foto: BZ-Grafik | Foto: BZ-Grafik](https://ais.badische-zeitung.de/piece/14/fe/5c/e3/352214243-w-640.jpg)
Wie die Polizei berichtet, war die Frau mit ihrem Wagen am frühen Sonntagabend auf einer Bundesstraße in der Nähe des schwäbischen Großbottwar unterwegs. Sie überholte eine andere Autofahrerin, während das schon erwähnte Blau-Licht vom Dach leuchtete. An einer Tankstelle kam es kurz darauf zum Wiedersehen der beiden. Die 37-Jährige tankte allerdings offensichtlich flaschenweise anderen Sprit, so reichlich jedenfalls, dass die Polizei alarmiert wurde. Und weil das Kennzeichen der Dame in blau bekannt war, fuhr der Streifenwagen (ob mit oder ohne Blaulicht, ist nicht bekannt) direkt zu ihr nach Hause. Dort nahmen die Dinge ihren Lauf.
"Hauchen Sie mich mal an", so in etwa dürfte die Aufforderung der Beamten gelautet haben. Es folgten ein Atemalkoholtest – mit einem Ergebnis von rund 1,8 Promille – sowie eine Blutentnahme. Und: Im Fußraum auf der Beifahrerseite entdeckten die Polizisten das Blau-Licht.
Und jetzt: Gibt es für die Autofahrerin auf jeden Fall mal drei Punkte in Flensburg sowie eine Geld- oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Der Führerschein ist auch weg, mindestens sechs Monate, höchstens fünf Jahre. So ist das geregelt, ab 1,1 Promille.
Ob die 37-Jährige mit dem Warnsignal auf dem Dach vorsorglich auf ihren Zustand der absoluten Fahruntauglichkeit hinweisen wollte, ist unbekannt – und angesichts des Rauschs auch unerheblich. Bleibt schließlich sehr zu hoffen, dass ihr im Nachgang zu dieser Aktion ein Licht aufgeht – die Farbe spielt dabei übrigens keine Rolle.
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