Account/Login

Unterwegs mit Blau-Licht

Holger Knöferl
  • Di, 25. Juni 2024
    Unterm Strich

     

     1

Blaulicht an Einsatzfahrzeugen von Polizei oder Rettungsdiensten berechtigt zur Vorfahrt. Das hat möglicherweise auch eine 37-Jährige für sich reklamiert. Prost!.

  | Foto: BZ-Grafik
Foto: BZ-Grafik
Um es vorweg zu nehmen: Vom Autodach der Dame blinkte ein Blau-Licht. Kein Blaulicht. Der Unterschied: Wer mit Blau-Licht hinterm Steuer sitzt, darf das nicht. Er (im vorliegenden Fall: sie) hat nämlich einen im Tee, einen sitzen, einen amtlichen Rausch. In diesem Fall einen mit strammen 1,8 Promille.

Wie die Polizei berichtet, war die Frau mit ihrem Wagen am frühen Sonntagabend auf einer Bundesstraße in der Nähe des schwäbischen Großbottwar unterwegs. Sie überholte eine andere Autofahrerin, während das schon erwähnte Blau-Licht vom Dach leuchtete. An einer Tankstelle kam es kurz darauf zum Wiedersehen der beiden. Die 37-Jährige tankte allerdings offensichtlich flaschenweise anderen Sprit, so reichlich jedenfalls, dass die Polizei alarmiert wurde. Und weil das Kennzeichen der Dame in blau bekannt war, fuhr der Streifenwagen (ob mit oder ohne Blaulicht, ist nicht bekannt) direkt zu ihr nach Hause. Dort nahmen die Dinge ihren Lauf.

"Hauchen Sie mich mal an", so in etwa dürfte die Aufforderung der Beamten gelautet haben. Es folgten ein Atemalkoholtest – mit einem Ergebnis von rund 1,8 Promille – sowie eine Blutentnahme. Und: Im Fußraum auf der Beifahrerseite entdeckten die Polizisten das Blau-Licht.

Und jetzt: Gibt es für die Autofahrerin auf jeden Fall mal drei Punkte in Flensburg sowie eine Geld- oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Der Führerschein ist auch weg, mindestens sechs Monate, höchstens fünf Jahre. So ist das geregelt, ab 1,1 Promille.

Ob die 37-Jährige mit dem Warnsignal auf dem Dach vorsorglich auf ihren Zustand der absoluten Fahruntauglichkeit hinweisen wollte, ist unbekannt – und angesichts des Rauschs auch unerheblich. Bleibt schließlich sehr zu hoffen, dass ihr im Nachgang zu dieser Aktion ein Licht aufgeht – die Farbe spielt dabei übrigens keine Rolle.

Ressort: Unterm Strich

  • Artikel im Layout der gedruckten BZ vom Di, 25. Juni 2024: PDF-Version herunterladen

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Kommentare (1)

Um Artikel auf BZ-Online kommentieren zu können müssen Sie bei "Meine BZ" angemeldet sein.
Beachten Sie bitte unsere Diskussionsregeln, die Netiquette.

Sie haben noch keinen "Meine BZ" Account? Jetzt registrieren

Ulrich Mentz

1534 seit 26. Mai 2009

Einfach rücksichts- und verantwortungslos. Der Führerschein sollte möglichst für die fünf Jahre entzogen werden.


Weitere Artikel