Unterstützung bei finanziellen Hilfen
Sonderschichten für Soforthilfe: Unternehmen können ab sofort Anträge stellen / IHK und Handwerkskammer erläutern Vorgehen.
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KREIS WALDSHUT. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg hat für gewerbliche Unternehmen und Sozialunternehmen, Selbstständige sowie Angehörige der freien Berufe und Künstler mit bis zu 50 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente), die ihren Hauptsitz in Baden-Württemberg haben, ein Soforthilfeprogramm aufgelegt, um durch die Corona-Pandemie verursachte Liquiditätsengpässe in den nächsten drei Monaten abzufedern. Ab dieser Woche können die Unternehmen über ein zentrales Portal Anträge stellen.
Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen, Sozialunternehmen und Angehörige der freien Berufe, die sich unmittelbar infolge der Corona-Pandemie in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage befinden und massive Umsatzeinbrüche ...