Unterstützung bei finanziellen Hilfen

Sonderschichten für Soforthilfe: Unternehmen können ab sofort Anträge stellen / IHK und Handwerkskammer erläutern Vorgehen.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

KREIS WALDSHUT. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg hat für gewerbliche Unternehmen und Sozialunternehmen, Selbstständige sowie Angehörige der freien Berufe und Künstler mit bis zu 50 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente), die ihren Hauptsitz in Baden-Württemberg haben, ein Soforthilfeprogramm aufgelegt, um durch die Corona-Pandemie verursachte Liquiditätsengpässe in den nächsten drei Monaten abzufedern. Ab dieser Woche können die Unternehmen über ein zentrales Portal Anträge stellen.

Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen, Sozialunternehmen und Angehörige der freien Berufe, die sich unmittelbar infolge der Corona-Pandemie in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage befinden und massive Umsatzeinbrüche ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2025 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar

Schlagworte: Claudius Marx, Georg Hiltner

Weitere Artikel