UNTERM STRICH: Klopf, klopf!
Gefährliche Massage / Von Patrik Müller.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
In der Waffenkammer einer Burg würde das Gerät jedenfalls nicht auffallen. Das Griffstück ist elf Zentimeter lang, die Stahlfeder 18,5 Zentimeter, die Kugel am Ende hat einen Durchmesser von viereinhalb Zentimetern – und einen Stahlkern. Morgenstern nennt man die Schlagwaffe aus dem Mittelalter und der frühen Neuzeit, mit der sich wütende Männer in Rüstungen Klopfmassagen auf die Köpfe verpassten.
Das Bundeskriminalamt wählt einen anderen Begriff. "Die objektiven Merkmale der Konstruktion einer Hieb- und Stoßwaffe, vielmehr die eines Totschlägers, drängen sich bei dem Klopfmassage-Stab auf und überschatten die Zweckbestimmung des Herstellers", schreibt die Behörde in ihrem Feststellungsbescheid, der aus einem Wellnessgerät eine verbotene Waffe macht und aus Menschen mit Verspannungen Gesetzesbrecher.
Der Besitz des Stabes steht jetzt jedenfalls unter Strafe. Ein Tchibo-Sprecher erzählte der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung, dass das Gerät im Dezember bundesweit verkauft wurde, bis die Hamburger Polizei das Unternehmen auf die Gefahr hingewiesen hätte. Eine Rückgabe, immerhin, sei aber möglich.
Wer das Gerät gekauft hat, sollte es wieder loswerden und sich einen Massageroller zulegen. Falls irgendwann, warum auch immer, die Polizei mit einem Durchsuchungsbefehl vor der Tür steht, hätte er sonst ein Problem. Er sollte sich dann unwissend stellen oder auf unwissende Beamte hoffen; dieser Artikel sollte nicht am Kühlschrank hängen. Und er sollte den Beamten keine Klopfmassage anbieten, um die Situation zu entspannen.
Kommentare
Liebe Leserinnen und Leser,
leider können Artikel, die älter als sechs Monate sind, nicht mehr kommentiert werden.
Die Kommentarfunktion dieses Artikels ist geschlossen.
Viele Grüße von Ihrer BZ