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  • Sa, 01. März 2003
    Freiburg

     

ZU KNAPPER NAME
Für seinen finanziellen Beitrag zugunsten eines öffentlichen Bauwerks bekam nun ein vermeintlicher Geldgeber eine Spendenbescheinigung zugesandt. Mit der Rechtsbelehrung, dass jeder, der fahrlässig oder unberechtigt eine Spendenbescheinigung ausstelle, letztlich für den ...

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