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Und dann war der Flieger weg...

  • dpa

  • Fr, 03. September 2010
    Reise

     

Das Reisebüro muss seinen Kunden eine Änderung der Flugzeiten mitteilen.

Weg isser: Wer seinen Flieger aufgrund...iten verpasst, trägt eine Teilschuld.   | Foto: ddp
Weg isser: Wer seinen Flieger aufgrund geänderter Flugzeiten verpasst, trägt eine Teilschuld. Foto: ddp
Reisebüros müssen Urlaubern eine Änderung der Flugzeiten mitteilen. Allerdings trifft die Reisenden eine Mitschuld, wenn sie sich nicht selbst kurz vor Antritt über einen Monate im Voraus gebuchten ...

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