Unbestechlicher Zeuge
Eine "Crash-Cam" im Auto liefert bei einem Unfall Filme als Beweismittel.
Peter Löschinger
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Wer sich eine Minikamera fürs Auto oder Motorrad kaufen will, greift am besten zu einer sogenannten "Crash-Cam". Das rät der Auto-Club Europa (ACE). Diese speichern Aufnahmen nur im Falle eines Unfalls. Autofahrer sind so auf der sicheren Seite, sagt der Automobilclub.
Der Bundesgerichtshof hat jüngst entschieden, dass Aufnahmen von Auto-Minikameras bei Unfällen als Beweis vor Gericht verwendet werden dürfen. Dies war bislang tabu. Das heißt nun ...