Uhr darf nachts weiter schlagen
Landgericht beendete gestern den Glockenstreit von Memprechtshofen / Kläger hatte mit seinem Einspruch keinen Erfolg.
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ORTENAU. Der seit gut drei Jahren anhängige Rechtsstreit um den nächtlichen Glockenschlag der Turmuhr der evangelischen Kirche in Rheinau-Memprechtshofen ist gestern durch Richterspruch beendet worden. Die Erste Zivilkammer des Landgerichts unter Vorsitz von Landgerichtspräsident Roland Stumpp hat die Berufung des Klägers gegen das Urteil der Vorinstanz, des Amtsgerichts Kehl, zurückgewiesen und eine Revision nicht zugelassen. Der Kläger hat jetzt nur noch die Möglichkeit, den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg anzurufen.
Zur Urteilsverkündung war der Kläger, ein seit sieben Jahren in unmittelbarer Nähe der Kirche zur Miete wohnender Handwerksmeister, nicht erschienen, sein Anwalt hatte das Mandat dem Vernehmen nach bereits zuvor niedergelegt. Die Kirchengemeinde ...