Türsteher-Prozess: Die Details der Verhandlung
Wie bereits letzte Woche kurz berichtet, wird im Amtsgericht Freiburg derzeit wegen Körperverletzung in insgesamt sechs Fällen gegen zwei Türsteher der Freiburger Diskothek Funpark verhandelt. Eva hat den Prozess bislang verfolgt und berichtet, bevor die Verhandlung vermutlich nähste Woche weitergeführt wird, von den wichtigsten Details dieses Falls.
Fr, 2. Nov 2007, 11:05 Uhr
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Die Tatvorwürfe
Den beiden Angeklagten wird vorgeworfen, im Rahmen ihrer Tätigkeit als Türsteher der Freiburger Diskothek Funpark in insgesamt sechs Fällen Körperverletzungen verschiedener Schweregrade begangen zu haben. In allen Fällen spielt der sogenannte Notausgang, ein abtrennbarer Raum im Eingangsbereich der Diskothek eine entscheidende Rolle: In diesen Raum sollen die Angeklagten Gäste der Diskothek verbracht haben, um sie dort durch Schläge, Tritte und Würgungen körperlich zu misshandeln. Die Liste der erlittenen Verletzungen umfasst Prellungen, Gehirnerschütterungen, Nasenbeinbrüche, Würgemale und Platzwunden. In einem Fall soll auch die Drohung ausgesprochen worden ...