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Prozess

Transsexuelle Mutter will Vater sein

Ein Gericht hat jetzt die Klage eines Transsexuellen abgewiesen, der als Mutter seines Kindes ins Geburtenregister eingetragen wurde.  

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  | Foto: Rita Reiser
Foto: Rita Reiser

KARLSRUHE. Die Rollen von Vater und Mutter sind nicht beliebig austauschbar. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil. Ein Transmann, der ein Kind geboren hat, muss im Geburtenregister als Mutter eingetragen werden. Konkret ging es um den Fall eines Frau-zu-Mann-Transsexuellen aus Berlin.

Oscar Müller (Name geändert) wurde 1982 als Mädchen geboren und erhielt den Vornamen Barbara. Zunächst lebte Barbara als Frau und heiratete 2008 auch einen Mann, die Ehe ist aber schon seit einigen Jahren geschieden. 2010 änderte Barbara Müller ...

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