Todesfahrt mit 2,1 Promille
Angeklagter Autofahrer wurde wegen fahrlässiger Tötung zu Bewährungsstrafe verurteilt.
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Mit 2,12 Promille Alkohol im Blut hatte ein Autofahrer in der Nacht zum 11. November 2000 ein mit zwei Personen besetztes Fahrrad auf dem westlichen Radweg der Kronenstraße übersehen. Bei dem Aufprall erlitt ein auf dem Gepäckträger mitfahrender Student tödliche Kopfverletzungen. Das Amtsgericht hat den Autofahrer jetzt wegen fahrlässiger Tötung und vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Bewährungsstrafe von 18 Monaten und einer Geldauflage von 3000 Euro verurteilt. Sein Führerschein wurde eingezogen.
Der Unfall ereignete sich gegen 3.40 Uhr. Für die Heimfahrt von einer Studentendiskothek in der Innenstadt hatte sich der später bei dem Unfall getötete 26-jährige Student ...