Todesangst im Brunnentrog

Zwillingspaar drückt 15-Jährigen unter Wasser.  

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"Das Entsetzliche an der Tat ist, dass der Kopf des Buben unter Wasser gedrückt worden ist, er nicht mehr atmen konnte und Todesangst ausstehen musste." So beschrieb die Strafrichterin am Ende einer ganztägigen Verhandlung ihre Gefühle. Im September vergangenen Jahres hatte ein 27 Jahre altes Zwillingspaar auf dem Wendlinger-Hock in St. Georgen einen 15-jährigen Schüler in einen Brunnentrog gesteckt und dessen Kopf unter Wasser gedrückt. Wegen gefährlicher Körperverletzung sind die beiden nun zu Geldstrafen von 130 und 140 Tagessätzen verurteilt worden.

Die beiden Angeklagten hatte bei den Vernehmungen vor Prozessbeginn zu den Vorwürfen geschwiegen. Im Lauf der Verhandlung ließen sie über ihre Verteidiger mitteilen, dass einer der beiden zur Tatzeit nicht in der Nähe des Brunnens gewesen sei. Der ...

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