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Tempo 30 gilt nun auch auf den Fahrradstraßen

Das Oberlandesgericht Karlsruhe schafft mit einem Urteil Klarheit und gibt allen Verkehrsteilnehmern Rechtssicherheit.  

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Wer als Anlieger mit dem Auto in einer Fahrradstraße unterwegs ist, darf nicht schneller als Tempo 30 fahren. Mit dieser Entscheidung hat das Oberlandesgericht Karlsruhe kürzlich in einem Urteil Klarheit geschaffen. Bis dahin galt der schwammige Begriff der ...

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