Tat lässt sich niemandem nachweisen
Freispruch für 63-Jährigen.
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Er war kein unbeschriebenes Blatt der 63-jährige Angeklagte, der sich jetzt vor dem Amtsgericht in Waldshut verantworten musste. Auf 22 Eintragungen im Bundeszentralregister hat er es bereits gebracht. Jetzt musste er sich wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung verantworten – und wurde frei gesprochen.
Der ursprüngliche Tatvorwurf hatte es in sich: Der 63-Jährige, der zum Tatzeitpunkt ein Zimmer bei einer Frau in Lottstetten ...