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Auf beiden Seiten des Stadtbachs in der Fußgängerzone muss ein 3,50 Meter breiter Streifen für Rettungsfahrzeuge frei bleiben. Foto: Gerard
WALDSHUT-TIENGEN (ger). Wie gravierend ist die Beeinträchtigung der Rettungswege in der Fußgängerzone durch ...