Abfuhr für die EnBW: Das Verwaltungsgericht Freiburg lehnt es ab, dem Energiekonzern die Nutzung des von der Stadt Schopfheim verweigerten Waldweges als Baustellenzufahrt zu gestatten.
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Richterliche Abfuhr für die Baustellenverkehrspläne der EnBW: Das Energieunternehmen darf den von der Stadt Schopfheim verwehrten Waldweg nach der Hohlen Eiche nicht als Baustellenzufahrt für den Windpark Glaserkopf nutzen. Die 4. Kammer des Verwaltungsgericht Freiburg lehnt einen Antrag der EnBW auf einstweilige Anordnung ...