Account/Login

Städtischer Glühwein – ein Genuss

Die Verwaltungsspitze hat im Weihnachtsdorf auch Pulsnitzer Pfefferkuchen angeboten / Erlös der Aktion für die Lahrer Tafel.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Hoch die Tassen: Guten Gewissens wird ... der Erlös ist für einen guten Zweck.   | Foto: Heidi Fössel
Hoch die Tassen: Guten Gewissens wird am städtischen Stand Glühwein getrunken, denn der Erlös ist für einen guten Zweck. Foto: Heidi Fössel

LAHR. Glühwein trinken und Lebkuchen essen für einen guten Zweck – dazu haben sich am Samstag viele Lahrerinnen und Lahrer verführen lassen. Hierzu hatten im Weihnachtsdorf auf dem Schlossplatz Oberbürgermeister Wolfgang G. Müller, der Erste Bürgermeister Guido Schöneboom mit Frau, und viele Gemeinderäte eingeladen, die sich nicht scheuten, Passanten anzusprechen und für ihr Angebot zu werben. Der Erlös des Verkaufs wird der Lahrer Tafel gespendet.

Doch ging es OB Müller um mehr als nur um Geld, wie er in einer kurzen Ansprache zu Beginn erläuterte. Der "Arbeitseinsatz" der Verwaltungsspitze und der Gemeinderäte solle ein Zeichen sein für die vielen Ehrenamtlichen, ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel