Stadt kauft den Nordflügel
Die Stadt Lahr erwirbt zum 1. März den Rathaus-Nordflügel und das Bürgerbüro. Strategisch wichtige Immobilien gehen damit in städtisches Eigentum über. .
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Für das Grundstück besteht ein Erbbaurecht zwischen der Stadt Lahr und der Grundstücks- und Vermögensbeteiligungsgesellschaft, die eigens für dieses Vorhaben gegründet wurde. Sie hat als Bauherr die Firma Eichner Bau beauftragt, die Gebäude als Generalunternehmer zu errichten und im Jahr 2002 mit der Wohnbau Stadt Lahr einen Leasingvertrag über 22,5 Jahren geschlossen. Die Wohnbau wiederum hat mit der Stadt Lahr einen Mietvertrag über die gleiche Laufzeit vereinbart. Mit diesem Modell war es möglich, bei der Landesbank Baden-Württemberg Kommunalkredit-Konditionen zu erhalten. Für die Stadt Lahr hatte es zudem den Vorteil, den Bau nicht selbst umsetzen zu müssen: Angenommen wurde, dass ein Investor den Bau in einem Zug und insgesamt günstiger erstellen könne als die Stadt selbst.
Leasing- und Mietvertrag enden nun zum 1. März. Das Ankaufsrecht hat die Wohnbau an die Stadt abgetreten. Mit dem Kauf endet zugleich das Erbbaurecht. Der festgeschriebene Kaufpreis inklusive Notariats- und Grundbuchkosten beträgt 512.000 Euro. Für die Stadt Lahr bedeutet dies, dass die bisherigen Mietkosten entfallen und der Ergebnishaushalt somit entlastet wird.
In den beiden Gebäuden sind das Bürgerbüro, das Standesamt, die Rentenstelle und die Wohnraumförderung sowie die Ausländerbehörde, die Zentrale Steuerung und das Stadtarchiv beheimatet. In ihrer Dimensionierung und Grundgestalt entsprechen sie dem Südflügel – womit einer Forderung, die das Landesdenkmalamt beim Abriss des alten Nordflügels 1968 erhoben hatte, Folge geleistet wurde.
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