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Staatsanwalt fordert hohe Haftstrafe

Prozess um Immobilienbetrug.  

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WALDSHUT/BAD SÄCKINGEN (sts). Vier Jahre Haft für den Hauptangeklagten, Bewährungs- und eine Geldstrafe für die verbliebenen drei Angeklagten - so lautet die Forderung des Staatsanwaltes im Waldshuter Landgerichtsprozess um Immobilienbetrügereien am Hochrhein (wir berichteten). Gestern hatte Staatsanwalt Thomas Mezler das Wort und der sah den 54-Jährigen, zuletzt in Wehr gemeldeten Initiator der "Geldmaschine" als des gewerbsmäßig betriebenen Betruges und der mehrfachen Urkundenfälschung für überführt an.

Drei Werte, so Mezler, hätten das Verfahren bestimmt: Der notarielle Kaufpreis der Immobilien, dessen bis zu 80 Prozent betragender Beleihungswert und der tatsächliche Preis der Wohnungen und Häuser. "Die Geldmaschine", so der ...

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