Spannung vor Rilax-Urteil
Bundesverwaltungsgericht spricht morgen Urteil zur Rilax-Klage der Baar-Gemeinden.
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DONAUESCHINGEN (vol/dpa). Einstimmig hatte der Donaueschinger Gemeinderat im März 2001 für eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Mannheim gegen den Bund gestimmt, weil die Gemeinde zur Einrichtung der Rilax-Warteschleife für Anflüge auf Zürich-Kloten nicht gehört wurde. Zusammen mit zehn weiteren Gemeinden und zwei Privatpersonen erhielt die Kommune Recht. Die Sache ging in die nächste Instanz vors Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, das morgen, Mittwoch darüber urteilen will.
Als der Navigationspunkt "Rilax" für die Anflüge auf den Flughafen Kloten Zürich um die Jahrtausendwende über Donaueschingen eingerichtet wurde, hatte niemand geahnt, welche Auswirkungen dies in und für die ...