Sorge um Zeitverlust und Kosten nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
Schneller neues Bauland erschließen – das ermöglichte ein Paragraf im Baugesetzbuch. Nach einem Urteil müssen die Kommunen umdenken. Das sorgte für Kritik im Gemeindeverwaltungsverband.
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Der Paragraf 13b erlaubte es den Kommunen, bei der Ausweisung von neuen Baugebieten auf das übliche zweistufige Verfahren zu verzichten – jetzt wurde er für unzulässig erklärt. Foto: Oliver Berg
Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts wurde der Paragraf 13b Baugesetzbuch für unzulässig erklärt. Er hatte kurzzeitig einfache statt der üblichen zweistufigen Verfahren für neue Baugebiete ermöglicht. In der Verbandsversammlung des ...