Kommentar
Sicherungsverwahrung: Leben mit dem Restrisiko
Es ist eine grausige Vorstellung: Ein verurteilter Sexualstraftäter bekommt Freigang – und vergeht sich an einem Kind. In Freiburg ist das nun beinahe passiert. Müssen wir mit diesem Restrisiko leben?
Do, 3. Sep 2015, 11:05 Uhr
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