Gericht

Shisha-Bar-Fall: Mordversuch nicht nachweisbar

Das Gericht hat hat milde entschieden. Obwohl ein 27-Jähriger seine damaligen Freundin mit einem Messer und einer Schreckschusspistole bedroht hat. Die Frau hat ihm längst vergeben.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
In einer Shisha-Bar hat der Mann seine...eladenen Schreckschusspistole bedroht.  | Foto: Michael Bamberger
In einer Shisha-Bar hat der Mann seine Freundin mit einer geladenen Schreckschusspistole bedroht. Foto: Michael Bamberger

Das Gericht unter dem Vorsitz von Wolfgang Schmidt-Weihrich hielt weder einen Messerwurf in Waldkirch für versuchten Totschlag, noch die Bedrohung mit einer geladenen Schreckschusspistole in einer Shisha-Bar in Freiburg für versuchten Mord. Es erkannte in beiden Fällen auf strafbare Bedrohung und verhängte eine Gesamtstrafe von 22 Monaten mit dreijähriger Bewährung.

Sieben Verhandlungstage mit 19 Zeugen und drei Sachverständigen (die BZ berichtete) liegen am Mittwoch hinter den Richten. Der Vorsitzende Richter Schmidt-Weihrich spricht von einem ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2025 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar

Schlagworte: Wolfgang Schmidt-Weihrich, Gericht Shisha-Bar-Fall

Weitere Artikel