Sexualkunde muss sein
Das Bundesverfassungsgericht stärkt die Schulpflicht / Auch Fasnacht gilt als zumutbar
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KARLSRUHE (dpa). Das Bundesverfassungsgericht hat am Donnerstag die Schulpflicht gestärkt und Unterrichtsbefreiungen von Schülern aus religiösen Gründen enge Grenzen gesetzt.
Vom Sexualkundeunterricht dürfen Schüler im Regelfall nicht unter Berufung auf Glaubensüberzeugungen fernbleiben, solange ...