Ein Gerichtsprozess wegen schweren sexuellen Missbrauchs hat vor dem Amtsgericht Waldshut stattgefunden: Es gab Strafminderung wegen des Täter-Opfer-Ausgleichs. Der 30-jährige Angeklagte hatte Sex mit einer 13-Jährigen.
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Geschlechtsverkehr mit einem 13 Jahre alten Kind gilt in Deutschland als schwerer sexueller Missbrauch und wird mit einer Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft. Zeigt sich der Täter geständig und kommt es zu einem Täter-Opfer-Ausgleich, kann der Strafrahmen deutlich nach unten korrigiert werden. Davon hat jetzt vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts Waldshut-Tiengen ein ...