Straßenverkehr
Sehr viele E-Scooter-Fahrer kennen Promillegrenzen nicht
Ein Viertel der E-Scooter-Nutzer in Deutschland weiß nicht, mit wie viel Alkohol im Blut sie unterwegs sein dürfen. Doch bereits ab über 0,5 Promille kann es teuer werden.
dpa
Di, 20. Okt 2020, 17:07 Uhr
Panorama
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Tatsächlich gelten für E-Scooter-Fahrer dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Wer mit 0,5 bis 1,09 Promille unterwegs ist, begeht laut ADAC eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid. Dies heiße in aller Regel: 500 Euro, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg. Eine Straftat liege vor, wenn der Kraftfahrzeugführer trotz einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille und mehr fahre.
Auch wenn es darum geht, wo E-Scooter im Straßenverkehr erlaubt sind, zeigten sich in der Befragung Wissenslücken bei den Fahrern: So gaben 18 Prozent an, es sei generell erlaubt, innerorts mit einem E-Scooter auf Gehwegen zu fahren. 27 Prozent meinten, dies sei nur erlaubt, wenn es ausdrücklich durch ein Zusatzschild genehmigt sei. Nach ADAC-Angaben ist das Fahren mit einem E-Tretroller auf dem Gehweg mit einem Bußgeld von bis zu 30 Euro belegt.
Für die aktuelle Untersuchung wurden vom 11. bis 24. August 1003 Menschen ab 14 Jahren befragt, die seit der Einführung der E-Scooter diese mindestens einmal genutzt haben.
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