Nach Ermordung Lübckes
Seehofer lässt Verbot rechtsextremistischer Gruppierungen prüfen
Der Verfassungsschutz hält jeden zweiten Rechtsextremisten für gewaltbereit. Derweil gab es weitere Festnahmen im Fall Lübcke.
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BERLIN (dpa/epd). Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) lässt nach der Ermordung des Kasseler Regierungspräsident Walter Lübcke ein Verbot rechtsextremistischer Gruppierungen prüfen. Bei der Vorlage des Verfassungsschutzberichts in Berlin nannte Seehofer den Rechtsextremismus "brandgefährlich". Im Mordfall Lübcke wurden nach einem umfangreichen Geständnis des dringend Tatverdächtigen Stephan E. zwei weitere Männer festgenommen.
Wie der Generalbundesanwalt mitteilte, soll der aus dem Kreis Höxter in Nordrhein-Westfalen stammende Elmar J. (64) Stephan E. 2016 die spätere Tatwaffe mit ...