Grauzone

Schwarzarbeit: Vorsicht bei entlohnter Nachbarschaftshilfe

Hilfe für den Nachbarn oder einen guten Freund? Für die meisten ist das Ehrensache. Doch Vorsicht: Zeigt dieser sich mit Geld erkenntlich, kann der Einsatz unter Umständen als Schwarzarbeit gelten.  

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Schwarzarbeiter haben laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs keinerlei Anspruch auf Bezahlung ihrer Arbeit. Foto: Andrea Schiffner
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