Schutz vor Handy-Abzocke
Gericht schränkt Werbung für teure Klingeltöne ein.
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KARLSRUHE (BZ). Sie sind bei Jugendlichen beliebt, doch sie gehen ziemlich ins Geld: Klingeltöne fürs Handy. Nun hat der Bundesgerichtshof entsprechende Werbeanzeigen in einer Jugendzeitschrift untersagt, weil die Leser darin über den genauen Preis des Downloads aus dem Internet im Unklaren gelassen werden. Die Werbung sei wettbewerbswidrig, weil dadurch die geschäftliche Unerfahrenheit von Jugendlichen ausgenutzt werde, entschied das Karlsruher Gericht (Az: I ZR 125/03 vom 6. April 2006).
In der Zeitschrift Bravo Girl hatte ein Unternehmen für Klingeltöne, Logos und SMS-Bilder geworben, die für 1,86 Euro pro Minute ...