Account/Login

Schärfere Waffen gegen Killerspiele

Mit dem geänderten Jugendschutzgesetz soll virtuelle Gewalt begrenzt werden, aber die Kontrolle hinkt der Technik hinterher.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

FREIBURG. Während auf der Games Convention in Leipzig zu erleben ist, wie die Grenzen zwischen Mediengattungen verschwimmen, ist der Jugendmedienschutz nach wie vor an starre Zuständigkeitsbereiche gebunden. Daran ändert auch eine seit Juli geltende Gesetzesverschärfung nichts. Killerspiele in Kinderzimmern bleiben ein Problem.

Ein rotes Viereck prangt auf der Packung mancher Computerspiele. "Keine Jugendfreigabe" steht darauf und das bedeutet, dieses Spiel darf zwar im Regal stehen, aber nicht in die Hände von Unter-18-Jährigen geraten.
Dass die Altersfreigaben deutlicher zu erkennen sind, ist ein Ergebnis des verschärften ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel